Der Generalstaatsanwalt als Parteisoldat Leserbrief zu dem Kommentar - Im Schlepptau von Speer (MAZ vom 23.08.2010)

Dem Generalstaatsanwalt ist, wohl zum wiederholten Male, das Parteibuch näher als die ernsthafte Befassung mit der Polizeireform. Anders können seine Äußerungen nicht gedeutet werden. Selbst wenn man die Sinnhaftigkeit der Reform unterstellen würde, was vor Ort von den Betroffenen nun wirklich keiner mehr tut, bleibt die Frage warum die Justiz den Vorgaben des Innenministerium hinterherhechelt. Die vier Landgerichtsbezirke bestehen in dieser Form bald 20 Jahre. Warum passt man dann die Polizeidirektionen nicht den heutigen Grenzen der Landgerichtsbezirke an? Aber dafür müsste man seinem Parteifreund Speer ja widersprechen. Auch das Justizministerium macht hier, insoweit kann man dem Kommentar nur zustimmen, eine äußerst schlechte Figur. Eigene Vorschläge oder Stellungnahmen zu dem Thema sind nicht ersichtlich.

Aber auch die weiteren Äußerungen des Generalstaatsanwaltes zu der Reform lassen tief blicken. Statt die berechtigten Einwände von Bürgern, Kommunalpolitikern ja sogar von den eigenen Kollegen zu berücksichtigen, herrscht bei ihm lediglich „kein Verständnis für die Kritik“. Als Höhepunkt folgt dann zudem die Aussage, dass ihm die Sachkenntnis dafür fehle, ob die Schließung von Polizeiwachen im Land sinnvoll sei.  Da fragt man sich, woher Herr Rautenberg dann die Sachkenntnis nimmt, die Polizeireform zu loben. Vielleicht wäre es sinnvoller, der Generalstaatsanwalt würde sich einmal vor Ort mit den Betroffenen über die Folgen der angedachten Polizeireform unterhalten, statt im blinden Parteigehorsam den Vorgaben des Innenministers zu folgen. Von einem eigentlich unabhängigen Juristen in der Stellung von Erardo Rautenberg sollte so etwas erwartet werden können.

Sebastian Steineke

 

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